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Allgemeine Geschäfts-
und Lieferbedingungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen |
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1.) Geltung der AGB der DSMV Marketing und Vertriebs GmbH . Heppenheimer Strasse 31-33 / Haus A . 68309 Mannheim Diese
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der
Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie
alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen
werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen seitens der Firma
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß
der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
nicht gelten lassen will, hat er dies
vorher schriftlich der Firma anzuzeigen. |
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2.) Zahlungsbedingungen und Preise Alle
Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen
und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des
Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Im Falle einer individuellen Software Erstellung nach Kundenvorgabe ist eine
Anzahlung in Höhe von 35% der Auftragssumme zu
erbringen. Wenn nicht innerhalb 14 Tagen nach Erteilung der
Auftragsbestätigung die Anzahlung erfolgt ist, verfällt das Recht auf zeitgerechte
Fertigstellung der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Dienstleistung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen |
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3.) Lieferung und Versand Alle
Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein,
die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so
verschiebt sich der Liefertermin
um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-
oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so
gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe,
daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen
kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder
auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzenvon
der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom
Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist
eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich
zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der
Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen
ganz oder teilweise unmöglich, so wird Sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die
Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom
Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma
zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche
gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten
verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die
Ware das Werk oder das Lager der Firma verläßt. |
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4.) Eigentumsvorbehalt Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt-
und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem
Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß
zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung)
und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung
nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als
an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung
über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei
Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die
Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die
Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der
Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung
dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die
erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. |
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5.) Haftungsbeschränkung Soweit es
sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die
Firma insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00. Die Firma
haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder
mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen
zugesicherter Eigenschaften beruhen.
Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, Sie muß
sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig
oder vorsätzlich zurechnen lassen und daß der Kunde durch angemessene, dem
Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
dafür Sorge getragen hat, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand
rekonstruierbar sind. |
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6.) Gewährleistung Die Firma gewährleistet,
daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht
mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder
der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der
Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma
unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die
Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn,
daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in
Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch
die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma
kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte,
Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen.
In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch
Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme,
Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist
verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt
es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten
ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der
Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der
Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist
ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung der
Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. |
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7.) Software Die Firma
garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von
der Firma gelieferte Software im wesentlichen frei von
Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem
begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt
sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der
Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen
werden können. Im Fall
einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei
Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns
der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung
einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der
Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als
erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht
durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede
weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke
des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte
Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von
Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der
Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, daß der Firma bzw. ihren Mitarbeitern
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma behält
sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu
lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige
Software nicht beeinträchtigen. |
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8. Vertraulichkeit Die Firma
und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht
an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen
des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. |
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9.) Laufzeiten und Kündigungsfristen Die
Mindestvertragslaufzeit für Webhosting, Serverhosting und alle Art von
Wartungsverträge beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch
um weitere 12 Monate wenn nicht bis zum letzten Tag des vorherigen Quartals
gekündigt wird. Liegt das Vertragsdatum und der letzte
Tag des vorherigen Quartals näher als 14 Tage zusammen verlängert sich die
Kündigungszeit um 14 Tage. |
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10.) Sonstiges Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten
kommt. Nebenabreden
sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Der Kunde
kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher
Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung
gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt deutsches Recht. |
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